Grundsatzerklärung – Lieferkettensorgfaltspflichten*

(Stand: Januar 2025)

Präambel

Als international tätiges Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, Menschenrechte sowie Umweltstandards entlang unserer gesamten Lieferkette zu achten und zu schützen. Unsere Geschäftstätigkeiten sollen zu einem nachhaltigen und gerechten globalen Wirtschaften beitragen, wobei wir uns klar zu den Grundwerten des Respekts vor der Menschenwürde, fairen Arbeitsbedingungen, dem Schutz der Umwelt sowie zur Bekämpfung von Korruption bekennen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (“LkSG”) ist für uns nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck unseres Unternehmensethos. In dieser Grundsatzerklärung definieren wir die Maßnahmen und Grundsätze, die wir umsetzen, um unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Unser Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserer Lieferkette frühzeitig zu erkennen, diesen entgegenzuwirken und kontinuierlich unsere Prozesse zu verbessern, um einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen und gerechten Wertschöpfungskette zu leisten.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie diese Prinzipien ebenfalls achten und mit uns in enger Zusammenarbeit an der Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards arbeiten. Diese Verpflichtung umfasst alle Stufen der Lieferkette und unterstreicht unser Bestreben, durch verantwortungsbewusstes Handeln langfristig einen Mehrwert für alle Beteiligten zu schaffen.

Diese Grundsatzerklärung gilt für die Asterix HoldCo AG („Asterix HoldCo“) und alle mit ihr verbundenen Unternehmen (Asterix HoldCo und alle mit ihr verbundenen Unternehmen zusammen „TQG-Gruppe“).

Wofür stehen wir

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung bewusst und es ist uns als Unternehmensgruppe wichtig, diese Haltungen im Geschäftsmodell von der TQG-Gruppe zu integrieren. Diese Erklärung umfasst alle Aktivitäten der TQG-Gruppe.

Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen

Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, die Auswirkungen unseres Handelns für die Umwelt so verträglich wie möglich zu gestalten, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Was wir selbst in der Hand haben, gehen wir ambitioniert an, weltweit, an allen Standorten. Das Gleiche erwarten wir von unseren Partnern. Unser Handeln orientiert sich an international anerkannten Rahmenbedingungen und Standards, die wir vorbehaltlos unterstützen:

  • Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und ihre Grundprinzipien die vier Bereiche Vereinigungsfreiheit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Abschaffung der Kinderarbeit und Beseitigung der Zwangsarbeit
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln
  • UN-Frauenrechtskonvention
  • UN-Kinderrechtskonvention

Unsere Erwartungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner

Von unseren Mitarbeitenden und Geschäftspartner erwarten wir die Einhaltung geltender Gesetze sowie das Mittragen der von uns definierten Unternehmenswerte. Wir erwarten von unseren Lieferanten und deren Vorlieferanten Transparenz und die konsequente Einhaltung sozialer und ökologischer Standards. Insbesondere die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sind für uns niemals verhandelbar.

Diese Erwartungen finden sich in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) wieder. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex ist für unsere Mitarbeitenden verpflichtend. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner (“Supplier Code of Conduct”) legt zudem die ethischen, sozialen und ökologischen Standards fest, die wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten. Sowohl der Code of Conduct als auch der Supplier Code of Conduct sind in der jeweils geltenden Version über die Webseite jederzeit abrufbar.

Menschenrechtliches und umweltbezogenes Risikomanagement

Als global tätiges Unternehmen mit komplexen Lieferketten legen wir großen Wert darauf, Menschenrechte und Umweltschutz mit höchster Sorgfalt zu behandeln, um Risiken und Verstöße frühzeitig zu vermeiden. Unser Ziel ist es, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, durch gezielte Maßnahmen zu minimieren und im Falle von Verstößen schnell und angemessen zu reagieren. Hierfür setzen wir vielfältige Maßnahmen in verschiedenen Geschäftsbereichen um.

Unser Risikomanagement und unsere Unternehmensprozesse überprüfen wir kontinuierlich, mit besonderem Fokus auf die Wirksamkeit unserer Präventivmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen und unseres Beschwerdeverfahrens. Wir prüfen die Ergebnisse unserer Risikoanalyse eingehend und regelmäßig.

Risikoanalyse

Im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse untersuchen wir potenzielle Risiken systematisch. Hierfür greifen wir auf das umfangreiche Lösungsangebot von Scrioo, einer renommierten Plattform für das Lieferantenmanagement, zurück. Dabei betrachten wir sowohl einmal jährlich allgemeine Risiken, die sich aus den geografischen und branchenspezifischen Gegebenheiten ergeben, sowie anlassbezogen spezifische Risiken. Anschließend bewerten und priorisieren wir die identifizierten Risiken, um geeignete Präventions- und - falls erforderlich - Abhilfemaßnahmen für unsere eigenen Geschäftsbereiche sowie entlang unserer Lieferkette abzuleiten. Alle relevanten Entscheidungsträger werden über die Ergebnisse der Risikoanalyse informiert.

Prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken

Im Rahmen einer Risikobetrachtung des eigenen Geschäftsbereiches wurden alle Gesellschaften auf Ihr Risikopotential bzgl. menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken hin analysiert.

Im Bereich unserer Unternehmenstätigkeit bestehen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken vor allem in den Bereichen Beschaffung sowie Zeitarbeit. Die entsprechenden Gesellschaften wurden im Anschluss detaillierter betrachtet und sofern notwendig, entsprechende präventive Maßnahmen ergriffen.

Im Bereich der Zeitarbeit verfügt die TQG-Gruppe ebenfalls über präventive interne Kontrollmaßnahmen.

Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Bei der TQG-Gruppe setzen wir verschiedene Präventivmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber unseren direkten Lieferanten um. Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt ist fester Bestandteil unseres Einkaufsprozesses und in unseren Einkaufsrichtlinien verankert. Neben unserem Code of Conduct und unserem Supplier Code of Conduct haben wir weitere Maßnahmen ergriffen.

Zum Schutz vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken haben wir umfangreiche Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz etabliert. Unser Risikomanagement beinhaltet abstrakte und vertragliche Kontrollmechanismen und regelt deren risikobasierte Umsetzung. Für Rohstoffe und Verpackungsmaterialien treffen wir spezielle Qualitätssicherungsvereinbarungen.

Darüber hinaus sensibilisieren wir sowohl unsere Mitarbeitenden als auch Lieferanten und Geschäftspartner kontinuierlich für die Bedeutung von Menschenrechten und Umweltschutz und bieten anlass- und bedarfsbasiert entsprechende Beratungen an. Bei (drohenden) Verstößen gegen geschützte Rechtspositionen wird die TQG-Gruppe umgehend geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen. Dafür sind klare Prozesse mit definierten Verantwortlichkeiten festgelegt.

Die TQG-Gruppe führt die Risikoanalyse mit Hilfe von scrioo durch. Die scrioo Risikoanalyse bei unmittelbaren Lieferanten und Geschäftspartnern wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des LkSG sowie den entsprechenden Handreichungen des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt.

Zunächst werden die Lieferanten- und Geschäftspartnerdaten der Bereiche, Tochtergesellschaften sowie Niederlassungen gesammelt. Diese werden zusammengeführt und in scrioo integriert. Im ersten Schritt wird systemgestützt das abstrakte Risiko im Sinne von Länder- und Branchenrisiken ermittelt. Dabei werden statistische Daten und etablierte Indizes zur Beurteilung genutzt. Anschließend werden die Zulieferer im Rahmen der konkreten Risikoanalyse detailliert geprüft und einer kontinuierlichen Medienbeobachtung und -analyse unterzogen sowie dynamisch mit einem Risk Score bewertet. Die erkannten Risiken werden bewertet und priorisiert. Bei den potentiell relevanten Risiken wird ein Fragebogen an den Lieferanten/Geschäftspartner geschickt, anhand dessen ausgewertet wird, ob und wenn ja welche Maßnahmen im Hinblick auf den konkreten Lieferanten/Geschäftspartner zu treffen sind.

Überdies wird mit scrioo eine kontinuierliche Überwachung hinsichtlich Lieferanten/Geschäftspartner und Conflict Minerals sowie Sanktionslisteneinträgen gewährleistet.

Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen wird einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft.

Verantwortlichkeiten

Für die Einhaltung der Grundsatzerklärung ist der Vorstand verantwortlich.

Die Steuerung und Überwachung der Verfahren, mit denen die TGQ-Gruppe ihren Verpflichtungen aus dem LkSG nachkommt, liegt in der Verantwortung der unabhängigen Beauftragten für Menschenrechte. Sie berichtet mindestens einmal jährlich an die Geschäftsführung und schlägt bei Bedarf Verbesserungen vor.

Beschwerdeverfahren

Die TQG-Gruppe hat im Zuge der Bekämpfung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder unternehmensinterne Compliance-Regeln sowie von Verstößen gegen menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten eine externe Rechtsanwältin als Ombudsanwältin und Ansprechpartnerin für unser Hinweisgebersystem berufen. Die Ombudsanwältin steht allen Hinweisgebern zur Verfügung, die einen vertraulichen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten bei der TQG-Gruppe geben möchten.

Die TQG-Gruppe ermutigt ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner, alle Aktivitäten zu melden, die auf einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder unseren Verhaltenskodex hindeuten oder die mit ethischen Geschäftspraktiken unvereinbar sind. Der Link zur Beschwerdestelle findet sich hier: Compliance.

Dokumentation und Berichterstattung

Auf Basis der Dokumentation wird die TQG-Gruppe alle anwendbaren Berichtspflichten fristgemäß erfüllen. Die Menschenrechtsbeauftragte nimmt hierbei eine unterstützende und koordinierende Funktion wahr. Die Einhaltung unserer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten wird dokumentiert und sieben Jahre ab dem Erstellungsdatum aufbewahrt.

Gezeichnet:

Vorstand der Asterix HoldCo AG

(Datum Erstveröffentlichung: Dezember 2024)

* Nachfolgend aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.